Geräteprüfung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, alle steckbaren Erzeugnisse in ordnungsgemässem Zustand zu halten, regelmässig zu überprüfen und die Prüfung zu dokumentieren. Oftmals sind gefährliche Mängel für Laien nicht als solche erkennbar. Nur der Fachmann kann beurteilen, wie sicher Elektrogeräte sind und ob die Benutzer gegen elektrische Gefahren geschützt sind.

Den gesetzlichen Auftrag zur Instandhaltung von elektrischen Erzeugnissen findet man in allgemeiner Form in folgenden Grundlagen

  • DIN/VDE 0701-0702
  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), Art.3
  • Bundesgesetz über die Unfallverhütung (UVG), Art.83
  • Verordnung über die Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art,24
  • Info der Electrosuisse 3024c

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Geräteprüfung garantieren wir für die Sicherheit Ihrer Geräte und verringern dadurch die Gefahr von Elektrounfällen. Sie entscheiden ob die Prüfung in unserer Werkstatt, oder direkt bei Ihnen vor Ort stattfinden soll. Nach Abschluss erhalten Sie eine Dokumentation der Prüfergebnisse, dabei spielt es keine Rolle ob wir die Prüfung mit unserem, oder falls gewünscht auch mit Ihrem eigenem Equipment durchführen. Die Überwachung der Prüfintervalle ist durch uns sichergestellt.

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